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wirtschaftsrechtliche blätter

Heft 10, Oktober 2023, Band 37

Verbraucherschutz: Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Vertrag mit doppeltem Zweck – Begriff des Verbrauchers – Kriterien

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1. Art 2 lit b der RL 93/13/EWG ist dahin auszulegen, dass unter den Begriff des Verbrauchers iS dieser Bestimmung eine Person fällt, die gemeinsam mit einem anderen Kreditnehmer, der nicht im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit gehandelt hat, einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, der teilweise für eine mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängende Verwendung und teilweise für eine nicht mit dieser Tätigkeit zusammenhängende Verwendung bestimmt ist, wenn der gewerbliche oder berufliche Zweck derart gering ist, dass er im Gesamtzusammenhang dieses Vertrags nicht überwiegt.

2. Art 2 lit b der RL 93/13 ist dahin auszulegen, dass das vorlegende Gericht für die Feststellung, ob eine Person unter den Begriff des Verbrauchers iS dieser Bestimmung fällt und insb, ob der gewerbliche oder berufliche Zweck eines von dieser Person abgeschlossenen Kreditvertrags derart gering ist, dass er im Gesamtzusammenhang dieses Vertrags nicht überwiegt, alle maßgeblichen quantitativen und qualitativen Umstände im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu berücksichtigen hat, wie vor allem die Aufteilung der Verwendung des Kreditbetrags zwischen einer gewerblichen oder beruflichen und einer nicht gewerblichen oder nicht beruflichen Tätigkeit und, im Fall einer Mehrzahl von Kreditnehmern, ob nur einer von ihnen einen gewerblichen oder beruflichen Zweck verfolgt oder ob der Kreditgeber die Gewährung eines Kredits für Konsumzwecke von einer teilweisen Verwendung des Kreditbetrags zur Begleichung von Verbindlichkeiten abhängig gemacht hat, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen.

  • EuGH, 08.06.2023, Rs C-570/21, I.S., K.S./YYY. S.A.; Sąd Rejonowy dla Warszawy-Woli w Warszawie [Rayongericht Warszawa-Wola in Warschau, Polen]
  • WBl-Slg 2023/179
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 2 lit b der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen

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