


„Alea iacta est“ - Zurückweisung der Revision wegen klarer Voraussetzungen einer Direktvergabe gemäß Art 5 Abs 6 PSO-VO
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 19
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 3415 Wörter, Seiten 142-147
20,00 €
inkl MwSt




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Voraussetzung für eine Direktvergabe gemäß Art 5 Abs 6 PSO-VO ist, dass (i) es sich um Aufträge im Eisenbahnverkehr (ausgenommen Untergrund- oder Straßenbahnen) handelt, (ii) die von der PSO-VO vorgegebene Höchst-Laufzeit nicht überschritten wird und (iii) der nationale Gesetzgeber eine solche Direktvergabe – wie dies in Österreich der Fall ist – nicht untersagt. Darüber hinausgehende Beschränkungen sind nicht vorgesehen.
Mitteilungen der Europäischen Kommission sind für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich und ist die Auslegung von Unionsrecht jedenfalls dem EuGH vorbehalten.
-
- Ullreich, Stefan Mathias
- Reisinger, Stefan
-
- Art 5 Abs 6 PSO-VO
- Nachprüfungsverfahren
- VwGH, 30.01.2019, Ra 2016/04/0134Ra 2016/04/0135Ra 2016/04/0136, „Zulässigkeit von Direktvergaben gemäß Art 5 Abs 6 PSO-VO“
- Art 133 Abs 4 B-VG
- Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung
- § 141 Abs 3 BVergG
- Schienenpersonenverkehr
- Verordnung Nr 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
- Direktvergabe
- RPA 2019, 142
- Vergaberecht
- Mitteilung der Kommission
Voraussetzung für eine Direktvergabe gemäß Art 5 Abs 6 PSO-VO ist, dass (i) es sich um Aufträge im Eisenbahnverkehr (ausgenommen Untergrund- oder Straßenbahnen) handelt, (ii) die von der PSO-VO vorgegebene Höchst-Laufzeit nicht überschritten wird und (iii) der nationale Gesetzgeber eine solche Direktvergabe – wie dies in Österreich der Fall ist – nicht untersagt. Darüber hinausgehende Beschränkungen sind nicht vorgesehen.
Mitteilungen der Europäischen Kommission sind für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich und ist die Auslegung von Unionsrecht jedenfalls dem EuGH vorbehalten.
- Ullreich, Stefan Mathias
- Reisinger, Stefan
- Art 5 Abs 6 PSO-VO
- Nachprüfungsverfahren
- VwGH, 30.01.2019, Ra 2016/04/0134Ra 2016/04/0135Ra 2016/04/0136, „Zulässigkeit von Direktvergaben gemäß Art 5 Abs 6 PSO-VO“
- Art 133 Abs 4 B-VG
- Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung
- § 141 Abs 3 BVergG
- Schienenpersonenverkehr
- Verordnung Nr 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
- Direktvergabe
- RPA 2019, 142
- Vergaberecht
- Mitteilung der Kommission