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Heid, Stephan/​Hofbauer, Berthold

Über die vergaberechtlichen Prüfpflichten beim Universaldienstbetreiber gemäß Postmarktgesetz

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Die fehlende Bekanntgabe eines Subunternehmers stellt einen unbehebbaren Mangel dar, weshalb eine nachträgliche Benennung unzulässig ist. Die Forderung der Bekanntgabe im zweistufigen Verhandlungsverfahren spätestens mit der Abgabe des Angebotes stellt keine Vergaberechtswidrigkeit dar.

Die Auftraggeberin darf die Festlegung der Eignungskriterien gemäß § 70 BVergG 2006 lediglich in sachlich auftragskonformer Weise vornehmen und somit keine übermäßigen Forderungen stellen.

Die Eignung des einzigen Universaldienstbetreibers als Subunternehmer ist bereits durch den Umstand, dass er der Einzige ist, gegeben. Es ist daher nicht erforderlich, die Qualifikation des einzigen Universaldienstbetreibers, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen des Zustell- und Postmarktgesetzes befähigt ist, zu hinterfragen bzw zu prüfen.

  • Heid, Stephan
  • Hofbauer, Berthold
  • § 70 BVergG
  • Prüfpflicht von Subunternehmern
  • § 19 PMG
  • Universaldienstbetreiber am Postmarkt
  • LVwG Salzburg, 01.03.2019, 405-5/58/1/16-2019, „Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Oberschwellenbereich über Postdienstleistungen“
  • Eignungskriterien
  • Subunternehmerbenennung
  • Vergaberecht
  • § 123 Abs 2 Z 2 BVergG
  • RPA 2019, 161

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