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wohnrechtliche blätter

Heft 5, Mai 2018, Band 31

Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften mit Wohnungseigentumsorganisatoren

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§ 38 WEG ist eine Schutzbestimmung zugunsten der WE-Bewerber, die alle Rechtsgeschäfte erfasst, die der WE-Organisator (noch) unter Ausnutzung seiner Vertragsübermacht abschließt oder deren Abschluss durch WE-Bewerber, Wohnungseigentümer oder der Eigentümergemeinschaft veranlasst.

Im Fall eines im § 38 Abs 1 WEG aufgezählten „verdächtigen“ Vertragstyps ist es Sache des WE-Organisators, zu beweisen, dass der Vereinbarung im konkreten Fall keine Beschränkungseignung (mehr) zukommt.

  • § 923 ABGB
  • § 924 ABGB
  • OGH, 23.05.2017, 5 Ob 26/17k, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2018/59
  • LGZ Wien, 60 Cg 112/14b
  • OLG Wien, 15 R 168/16k
  • § 38 WEG
  • § 922 ABGB

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