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Anwaltliche Aufklärungspflicht über aussichtslose Nachprüfungsverfahren

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
RPABand 23
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1001 Wörter, Seiten 284-285

20,00 €

inkl MwSt

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Aus § 9 Abs 1 Satz 1 RAO iVm § 1009 ABGB ergeben sich Warn-, Aufklärungs- und Verhütungspflichten als Ausfluss der Pflicht zur Interessenwahrung und Rechtsbetreuung.

Im Rahmen der sachgemäßen anwaltlichen Vertretung ist verpflichtend über die Erfolgsaussichten eines Rechtsstandpunkts aufzuklären. Dies erfordert auch eine Aufklärung über aussichtslose Prozessführung.

  • Pichler, Vanessa
  • Nachprüfungsverfahren
  • OGH, 31.01.2023, 4 Ob 125/22v, „Anwaltlicher Beratungsfehler“
  • Aufklärung
  • RPA 2023, 284
  • § 9 RAO
  • anwaltliche Vertretung
  • Vergaberecht
  • Erfolgsaussichten
  • § 1009 ABGB

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