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Pichler, Vanessa

Anwaltliche Aufklärungspflicht über aussichtslose Nachprüfungsverfahren

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Aus § 9 Abs 1 Satz 1 RAO iVm § 1009 ABGB ergeben sich Warn-, Aufklärungs- und Verhütungspflichten als Ausfluss der Pflicht zur Interessenwahrung und Rechtsbetreuung.

Im Rahmen der sachgemäßen anwaltlichen Vertretung ist verpflichtend über die Erfolgsaussichten eines Rechtsstandpunkts aufzuklären. Dies erfordert auch eine Aufklärung über aussichtslose Prozessführung.

  • Pichler, Vanessa
  • Nachprüfungsverfahren
  • OGH, 31.01.2023, 4 Ob 125/22v, „Anwaltlicher Beratungsfehler“
  • Aufklärung
  • RPA 2023, 284
  • § 9 RAO
  • anwaltliche Vertretung
  • Vergaberecht
  • Erfolgsaussichten
  • § 1009 ABGB

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