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Aufhebung einer Kontensperre nach Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 67
- Rechtsprechung des OGH, 1259 Wörter
- Seiten 450-451
- https://doi.org/10.47782/oeba201906045001
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inkl MwStZ 6 ABB; §§ 649, 918 ABGB; §§ 149, 178, 179 AußStrG; § 41 ZPO. Die ausdrückliche Aufhebung einer Kontensperre (§ 178 Abs 3 AußStrG) durch Einräumung einer Verfügungsberechtigung an eine bestimmte Person ist nur dann erforderlich, wenn und soweit nach den Ergebnissen des Verlassenschaftsverfahrens nicht der Alleinerbe oder alle Miterben gemeinsam über das Konto verfügungsberechtigt sein sollen. Sonst genügt nach § 179 AußStrG die mit Bestätigung der Rechtskraft versehene Ausfertigung des Einantwortungsbeschlusses zur Überwindung der Sperre.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2019/2578
- OGH, 29.01.2019, 2 Ob 7/19x
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