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Bernsteiner, Clemens/​Miernicki, Martin

SEPA-Lastschrift und Valutaverhältnis

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Das SEPA-Lastschriftverfahren wird in der Praxis häufig zur Erfüllung von Geldschulden herangezogen. Da das Lastschriftenverfahren für den Zahler allerdings mit gewissen Risiken verbunden ist, gesteht diesem das Zahlungsdiensterecht die Möglichkeit zu, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Verhältnis zu seinem Zahlungsdienstleister die Zustimmung zur Belastung seines Kontos zu widerrufen. Außerdem hat der Zahler im Rahmen einer SEPA-Basislastschrift grundsätzlich die Möglichkeit, auch nach der Belastung seines Kontos von seinem Zahlungsdienstleister eine Erstattung des abgebuchten Betrags zu verlangen. Während das Verhältnis von Zahlungsdienstnutzer und Zahlungsdienstleister im Gesetz relativ klar geregelt ist, bestehen für die Auswirkungen von Widerruf und Erstattung auf das Verhältnis zwischen Zahler und Zahlungsempfänger Unklarheiten. Der vorliegende Beitrag geht diesen Unklarheiten nach und untersucht das zivilrechtliche Verhältnis zwischen Zahler und Zahlungsempfänger bei Widerruf und Erstattung.

  • Bernsteiner, Clemens
  • Miernicki, Martin
  • Widerruf
  • OEBA 2019, 411
  • Inkassostelle
  • Lastschriftverfahren
  • § 58 ZaDiG 2018
  • Erstattung
  • Lastschriftmandat
  • SEPA-Basislastschrift
  • Erstattungsverlangen
  • Erfüllungswirkung
  • Zahlungsdiensterecht
  • § 70 ZaDiG 2018
  • SEPA-Lastschrift
  • JEL-Classification: G 21, K 12
  • Valutaverhältnis
  • Zahlstelle

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