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Auslegung der Stiftungserklärung – Verlust der Begünstigtenstellung

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Der Stifterwille ist durch Auslegung der Stiftungserklärung zu ermitteln.

Dabei ist die Stiftungserklärung objektiv auszulegen.

Wurde eine Begünstigte ihrer Begünstigtenstellung verlustig, kann dies mit Feststellungsklage der Privatstiftung gegen die (ehemals) Begünstigte festgestellt werden.

  • § 9 PSG
  • Begünstigtenstellung
  • Gesellschaftsrecht
  • § 6 ABGB
  • § 5 PSG
  • Stiftungsurkunde
  • GES 2023, 359
  • Auslegung
  • OGH, 25.09.2023, 6 Ob 102/23b

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