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Kein Anspruch des Minderheitsgesellschafters gegen Rechtsanwalt der GmbH wegen angeblicher Interessenskollision

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Ein Rechtsanwalt, der eine GmbH vertritt, unterliegt aufgrund dieser Vertretung keiner Treuepflicht gegenüber einzelnen Gesellschaftern der GmbH.

Ein einzelner Gesellschafter kann gegen den Rechtsanwalt daher keinen eigenen Anspruch auf Unterlassung der Vertretung der GmbH wegen angeblicher Interessenkollision geltend machen.

  • § 1003 ABGB
  • § 10 Abs 1 RL-BA
  • Interessenkollision
  • § 1002 ABGB
  • Rechtsanwalt
  • GmbH
  • Gesellschaftsrecht
  • § 61 GmbHG
  • Minderheitsgesellschafter
  • § 1004 ABGB
  • OGH, 29.06.2023, 5 Ob 171/22s
  • § 10 Abs 1 RAO
  • GES 2023, 357

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