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Parteistellung im Firmenbuchverfahren bei Änderungen im Stand der Gesellschafter einer GmbH

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Bei Löschungen eines Gesellschafters einer GmbH haben nur

die Gesellschaft,

der Geschäftsführer sowie

der gelöschte Gesellschafter selbst

Parteistellung.

Ein Gesellschafter hat daher keine Parteistellung im Verfahren über die Eintragung oder Löschung anderer Gesellschafter oder die Änderung ihrer Stammeinlagen.

Ebenso wenig ist ein Gesellschafter gegen die Eintragung eines Geschäftsführers oder eines Geschäftsführerwechsels rekurslegitimiert.

Wird ein Gesellschafter im erstinstanzlichen Verfahren in seiner Parteistellung übergangen, so hat er in zweiter Instanz volle Neuerungserlaubnis.

  • Parteistellung
  • § 19 Abs 1 FBG
  • Gesellschafterwechsel
  • Gesellschaftsrecht
  • Firmenbuchverfahren
  • § 2 AußStrG
  • OLG Innsbruck, 27.06.2023, 3 R 44/23d
  • GES 2023, 365
  • § 76 GmbHG

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