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Bucheinsichtsrecht eines Gesellschafters – geschwärzte Unterlagen

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Ein mit Exekutionstitel uneingeschränkt zugesprochener Bucheinsichtsanspruch wird durch die Vorlage teilweise geschwärzter Unterlagen nicht erfüllt.

  • Schwärzung
  • Bucheinsichtsrecht
  • Gesellschafter
  • GES 2023, 367
  • § 22 Abs 2 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • § 35 EO
  • OGH, 15.03.1012, 3 Ob 35/23b

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