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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 4, Dezember 2014, Band 2014
Beendigung eines Werkvertragsverhältnisses – Konsequenzen nach § 1168 ABGB
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2014
- Judikatur, 2348 Wörter
- Seiten 195-198
- https://doi.org/10.33196/zrb201404019501
20,00 €
inkl MwStDer Unternehmer hat keinen Anspruch auf Ausführung oder Vollendung des Werks. Der Besteller kann vielmehr nach seinem Belieben die Inangriffnahme oder die Fortsetzung und die Vollendung des Werks hindern, weil es unbillig und unzweckmäßig wäre, ihn zu zwingen, das Werk auch dann herstellen zu lassen, wenn sein Interesse daran nicht mehr besteht.
Mit der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses entfallen grundsätzlich die Erfüllungsansprüche der Beklagten auf Übergabe eines vollendeten und damit mängelfreien Werks. Die Klägerin ist nur verpflichtet, jene Teile ihres Werks (Pläne) zu übergeben, die sie bereits erstellt hat, und zwar in dem Zustand, in dem sie sich bei Untersagung der Fortsetzung des Werks befunden haben.
- Wenusch, Hermann
- ZRB 2014, 195
- § 933 ABGB
- Gewährleistung
- § 1168 ABGB
- Teilabbestellung
- OGH, 04.06.2014, 7 Ob 43/14w
- § 934 ABGB
- Baurecht
- Abbestellung