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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 4, Dezember 2014, Band 2014
Eine Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) kann als Nebenintervenient einem Streit auf der Seite des Bauunternehmers beitreten
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2014
- Judikatur, 978 Wörter
- Seiten 199-200
- https://doi.org/10.33196/zrb201404019901
20,00 €
inkl MwStDer Umstand, dass ein Verfahrensausgang möglich ist, bei dem sich ein Beitritt auf Seiten des Klägers – rückblickend betrachtet – als zweckmäßiger erweisen könnte, steht der Annahme eines rechtlichen Interesses der Nebenintervenientin am Obsiegen des Beklagten nicht entgegen.
Bei der Beurteilung, ob eine Nebenintervention zulässig ist, ist kein strenger Maßstab anzulegen.
Bei der Beurteilung, ob eine Nebenintervention zulässig ist, ist das rechtliche Interesse grundsätzlich ex ante zu beurteilen.
- Wenusch, Hermann
- § 896 ABGB
- ZRB 2014, 199
- § 18 ZPO
- OGH, 26.06.2014, 8 Ob 2/14y
- Streitbeitritt
- § 17 ZPO
- Örtliche Bauaufsicht
- § 19 ZPO
- ÖBA
- Baurecht
- Nebenintervention