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Heft 1, Januar 2022, Band 70

Lurger, Brigitta/​Kodolitsch, Felix

Bei missbräuchlichen Klauseln in einem Verbraucherkreditvertrag widerspricht es dem Effektivitätsgrundsatz, dass Beträge, die der Verbraucher aufgrund dieser Klauseln zu Unrecht bezahlt hat, einer kurzen Verjährungsfrist von dr...

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Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48/ EG - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln - Zahlung aufgrund einer unzulässigen Klausel - Ungerechtfertigte Bereicherung des Kreditgebers - Verjährung des Erstattungsanspruchs - Grundsätze des Unionsrechts - Effektivitätsgrundsatz - Art 10 Abs 2 der Richtlinie 2008/48 - Zwingende Angaben in einem Kreditvertrag - Abschaffung bestimmter nationaler Anforderungen auf der Grundlage der Rechtsprechung des Gerichtshofs - Auslegung der alten Fassung der nationalen Regelung im Einklang mit dieser Rechtsprechung - Zeitliche Wirkung;

1. Der Effektivitätsgrundsatz ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Klage eines Verbrauchers auf Rückzahlung von Beträgen, die er aufgrund von Klauseln, die im Sinne der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen missbräuchlich sind oder gegen die Anforderungen der Richtlinie 2008/48/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.4.2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates verstoßen, im Rahmen der Durchführung eines Kreditvertrags zu Unrecht gezahlt hat, einer Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegt, die ab dem Tag, an dem die ungerechtfertigte Bereicherung eingetreten ist, zu laufen beginnt.

2. Art 10 Abs 2 und Art 22 Abs 1 der Richtlinie 2008/48 in ihrer Auslegung durch das Urteil vom 9.11.2016, Home Credit Slovakia (C- 42/15, EU:C:2016:842) sind auf einen Kreditvertrag anwendbar, der vor Verkündung dieses Urteils und vor einer Änderung der nationalen Regelung zur Anpassung an die in diesem Urteil vorgenommene Auslegung geschlossen wurde.

  • Kodolitsch, Felix
  • Lurger, Brigitta
  • oeba-Slg 2022/107
  • EuGH, 22.04.2021, C-485/19, (1. Kammer), LH/Profi Credit Slovakia

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