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BGH: Anforderungen an eine wirksame Einwilligung zu Werbe-E-Mails

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 2017
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
5164 Wörter, Seiten 342-349

20,00 €

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Die ohne wirksame Einwilligung an eine geschäftliche E-Mail-Adresse versandte Werbe-E-Mail stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

Eine wirksame Einwilligung in den Empfang elektronischer Post zu Werbezwecken setzt ua voraus, dass der Adressat weiß, dass seine Erklärung ein Einverständnis darstellt, und dass klar ist, welche Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmen sie konkret erfasst. Eine vorformulierte Einwilligungserklärung ist an den §§ 305 ff BGB zu messen.

Zur Anwendbarkeit von § 28 Abs 1 Nr 2 BDSG, wenn der zur Unterlassung von Werbung mittels elektronischer Post Verpflichtete die E-Mail-Adresse des Betroffenen gegen dessen Willen nutzen möchte, um sie zu Lösch- oder Sperrzwecken an seine Werbepartner weiterzuleiten.

Amtliche Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • ZIIR 2017, 342
  • E-Mail Werbung
  • Double-Opt-In-Verfahren
  • § 28 BDSG
  • Einwilligung, wirksame
  • § 1004 BGB
  • BGH, 14.03.2017, VI ZR 721/15, Robinson Liste
  • § 305 BGB
  • Medienrecht
  • Werbe-E-Mails
  • § 823 BGB
  • elektronische Post

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