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Thiele, Clemens

EuGH: Zum nachgelagerten Auskunftsanspruch über Vertriebswege nach der Enforcement-Richtlinie

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Art 8 Abs 1 RL 2004/48/EG gilt auch für Ansprüche des Rechteinhabers (hier: eines Markeninhabers) nach rechtskräftigem Abschluss eines Verfahrens, in dem die Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums festgestellt wurde, für ein gesondertes Verfahrens mit dem Zweck Auskünfte über den Ursprung und die Vertriebswege der Waren oder Dienstleistungen, die dieses Recht verletzen, zu erlangen.

Redaktioneller Leitsatz

  • Thiele, Clemens
  • Recht auf Auskunft über Vertriebswege
  • Art 267 AEUV
  • Rechtsdurchsetzung
  • Art 8 Abs 1 RL 2004/48/EG
  • ZIIR 2017, 318
  • Auskunftsverlangen in einem Verfahren wegen Verletzung Geistigen Eigentums
  • Medienrecht
  • EuGH, 18.01.2017, C-427/15, NEW WAVE CZ/ALLTOYS

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