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wohnrechtliche blätter

Heft 4, April 2020, Band 33

Eschlböck, Constantin

Corona Casuum – Die Krone der Zufälle

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Ein Pächter, der durch COVID-19 Ertragseinbußen hinzunehmen hat, hat unter gewissen Umständen den Anspruch auf vorübergehende Pachtzinsminderung durch Vertragsanpassung, unabhängig davon, ob sein Betrieb von einer behördlichen Schließung betroffen ist. Die Vertragsanpassung hat Finanzierungsfunktion, sodass eine Nachzahlungsverbindlichkeit des Pächters nach Wiederaufnahme des Betriebes entstehen kann. Für den Mieter gilt dies mutatis mutandis; es kommt jedoch darauf an, ob der Mieter mit dem oder in dem Bestandsobjekt wirtschaftet.

  • Eschlböck, Constantin
  • § 313 BGB
  • höhere Gewalt
  • § 1311 ABGB
  • objektive und große Geschäftsgrundlage
  • § 1105 ABGB
  • § 1106 ABGB
  • Gefahrtragung
  • § 1096 Abs 1 ABGB
  • außerordentlicher Zufall
  • Zinsminderung
  • § 827 ABGB
  • § 825 ABGB
  • WOBL 2020, 135
  • Miet- und Wohnrecht
  • Wegfall der Geschäftsgrundlage
  • communio incidens
  • § 1104 ABGB
  • subjektive
  • remissio mercedis
  • Stornogebühren bei Hotelbuchungen
  • § 826 ABGB

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