


Die Berücksichtigung von Ämtern in ausländischen Kapitalgesellschaften bei der Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 2017
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 15658 Wörter, Seiten 233-253
9,80 €
inkl MwSt




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Eine Person, die bereits in anderen Kapitalgesellschaften tätig ist, kann nach § 86 AktG und § 30a GmbHG unter bestimmten Voraussetzungen nicht zum Aufsichtsratsmitglied bestellt werden. Der Beitrag geht insbesondere auf die umstrittene Frage ein, ob die Verbote für Ämter in ausländischen Kapitalgesellschaften gelten. In diesem Zusammenhang werden auch die Rechtsfolgen behandelt, die an den Verstoß gegen ein Bestellungsverbot knüpfen.
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- Walch, Mathias
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- Bestellungsverbote
- Ämterhäufung
- § 199 AktG
- ausländische Gesellschaften
- § 86 AktG
- GES 2017, 233
- Gesellschaftsrecht
- Lehre vom fehlerhaft besetzten Organ
- Aufsichtsratsmitglieder
- Nichtigkeit eines Aufsichtsratsbeschlusses
- § 90 AktG
Eine Person, die bereits in anderen Kapitalgesellschaften tätig ist, kann nach § 86 AktG und § 30a GmbHG unter bestimmten Voraussetzungen nicht zum Aufsichtsratsmitglied bestellt werden. Der Beitrag geht insbesondere auf die umstrittene Frage ein, ob die Verbote für Ämter in ausländischen Kapitalgesellschaften gelten. In diesem Zusammenhang werden auch die Rechtsfolgen behandelt, die an den Verstoß gegen ein Bestellungsverbot knüpfen.
- Walch, Mathias
- Bestellungsverbote
- Ämterhäufung
- § 199 AktG
- ausländische Gesellschaften
- § 86 AktG
- GES 2017, 233
- Gesellschaftsrecht
- Lehre vom fehlerhaft besetzten Organ
- Aufsichtsratsmitglieder
- Nichtigkeit eines Aufsichtsratsbeschlusses
- § 90 AktG