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Die eingeschränkte Freiheit des Auftraggebers bei Ausscheiden von Angeboten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
RPABand 23
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
5340 Wörter, Seiten 215-223

20,00 €

inkl MwSt

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Bei Angeboten, die nach vorgegebenen Leistungspositionen zu kalkulieren sind, ist eine Mischkalkulation nicht zulässig.

Bei Vorliegen eines Ausscheidensgrundes nach § 141 Abs 1 BVergG 2018 kommt dem Auftraggeber hinsichtlich des Ausscheidens von Angeboten kein Ermessen zu.

  • Lehner, Beatrix
  • BVwG, 12.04.2023, W279 2264248-1/23E
  • § 137 Abs 2 BVergG
  • Mischkalkulation
  • Umlagerung von Kosten
  • § 141 BVergG
  • § 125 Abs 1 BVergG
  • Leistungsverzeichnis
  • vertiefte Angebotsprüfung
  • § 20 Abs 1 BVergG
  • Vergaberecht
  • § 135 Abs 2 BVergG
  • § 138 Abs 1 BVergG
  • RPA 2023, 215
  • § 138 Abs 2 BVergG
  • § 137 Abs 1 BVergG
  • spekulative Preisgestaltung

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