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Breitenfeld, Michael/​Kueß, Rupert

Technische Alternativlösungen sind zumindest in Betracht zu ziehen

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Die Rechtfertigungsgründe für die Durchführung von Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb sind eng auszulegen und allfällige (technische) Alternativlösungen bei der Prüfung ebenfalls in Betracht zu ziehen. Das Argument allfälliger Mehrkosten ist dabei im Verhältnis zum Auftragswert zu werten.

  • Breitenfeld, Michael
  • Kueß, Rupert
  • BVwG, 08.05.2023, W279 2264894-2/29EW279 2264918-2/26E, „Lieferung und Installation von Sprengstoffdetektionsgeräten“
  • § 20 BVergG
  • § 2 BVergG
  • § 206 BVergG
  • technische Ausschließungsgründe
  • RPA 2023, 224
  • Vergaberecht
  • Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

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