


Die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JURIDIKUMBand 2024
- Inhalt:
- merk.würdig
- Umfang:
- 2350 Wörter, Seiten 17-21
10,00 €
inkl MwSt




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Protestaktionen von Klimaaktivist_innen der „Letzten Generation“ beschäftigen in Österreich und Deutschland seit einiger Zeit die Öffentlichkeit und auch die (Verwaltungs-)Gerichte. Dabei geriet neben den einzelnen Demonstrierenden auch die Gruppierung als Ganzes in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. So kam es 2022 und 2023 in Deutschland zu großangelegten Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts der Bildung krimineller Vereinigungen gem § 129 dStGB und auch in Österreich werden mittlerweile Ermittlungen wegen des Verdachts der kriminellen Vereinigung nach § 278 StGB geführt. Aus diesem Anlass soll die mögliche Einordnung der „Letzten Generation“ als kriminelle Vereinigung nach öst und dt Strafrecht kritisch hinterfragt werden. Vorwegzunehmen ist, dass die Einordnung von den jeweils eingesetzten Protestformen abhängt und sich daher bei Wechsel derselben ändern kann.
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- Hajszan, Jakob
-
- Klimaproteste
- JURIDIKUM 2024, 17
- Klimakleber
- Klimaaktivismus
- § 126 StGB
- § 105 StGB
- Letzte Generation
- § 240 dStGB
- § 304 dStGB
- § 123 dStGB
- Art 20a GG
- Art 5 GG
- kriminelle Vereinigung
- Sachbeschädigung
- § 278 StGB
- § 129 dStGB
- Art 8 GG
- Rechtsphilosophie und Politik
- § 125 StGB
- § 113 dStGB
- § 269 StGB
Protestaktionen von Klimaaktivist_innen der „Letzten Generation“ beschäftigen in Österreich und Deutschland seit einiger Zeit die Öffentlichkeit und auch die (Verwaltungs-)Gerichte. Dabei geriet neben den einzelnen Demonstrierenden auch die Gruppierung als Ganzes in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. So kam es 2022 und 2023 in Deutschland zu großangelegten Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts der Bildung krimineller Vereinigungen gem § 129 dStGB und auch in Österreich werden mittlerweile Ermittlungen wegen des Verdachts der kriminellen Vereinigung nach § 278 StGB geführt. Aus diesem Anlass soll die mögliche Einordnung der „Letzten Generation“ als kriminelle Vereinigung nach öst und dt Strafrecht kritisch hinterfragt werden. Vorwegzunehmen ist, dass die Einordnung von den jeweils eingesetzten Protestformen abhängt und sich daher bei Wechsel derselben ändern kann.
- Hajszan, Jakob
- Klimaproteste
- JURIDIKUM 2024, 17
- Klimakleber
- Klimaaktivismus
- § 126 StGB
- § 105 StGB
- Letzte Generation
- § 240 dStGB
- § 304 dStGB
- § 123 dStGB
- Art 20a GG
- Art 5 GG
- kriminelle Vereinigung
- Sachbeschädigung
- § 278 StGB
- § 129 dStGB
- Art 8 GG
- Rechtsphilosophie und Politik
- § 125 StGB
- § 113 dStGB
- § 269 StGB