Ein Friedhof muss nicht unbedingt sichtbar sein
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2024
- merk.würdig, 1255 Wörter
- Seiten 8 -11
- https://doi.org/10.33196/juridikum202401000801
10,00 €
inkl MwSt
Der VwGH stellte in einer langjährigen Auseinandersetzung zwischen der Stadt Wien und einem Bestattungsunternehmen klar, dass gehäufte Privatbegräbnisstätten zur Beisetzung von Leichenasche in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander auch bei fehlender äußerer Erkennbarkeit zum Entstehen einer Bestattungsanlage führen können. In einem solchen Fall liegt für weitere Privatbegräbnisstätten, die ex lege nur „außerhalb einer Bestattungsanlage“ bewilligt werden dürfen, ein Bewilligungshindernis vor. Im November 2023 beschloss der Wiener Landtag eine Novelle, die auch klarstellende Neuerungen für Privatbegräbnisstätten bringt.
- del Carmen Garfias, Nicole
- Bestattungswesen
- § 24 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz (WLBG)
- Wien
- Landesrecht
- § 20 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz (WLBG)
- öffentliches Recht
- VwGH
- JURIDIKUM 2024, 8
- Verwaltungsrecht
- § 22 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz (WLBG)
- § 25 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz (WLBG)
- Bestattungsrecht
- Rechtsphilosophie und Politik
Weitere Artikel aus diesem Heft