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Digitale Kommunikationsfreiheit für Menschen mit Behinderungen – Ein Beitrag aus Anlass der Staatenprüfung der Umsetzung der UN-BRK in Österreich 2023 durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Verein...

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JMGBand 9
Inhalt:
Public Health Law
Umfang:
5123 Wörter, Seiten 71-79

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Digitale Kommunikationsfreiheit für Menschen mit Behinderungen – Ein Beitrag aus Anlass der Staatenprüfung der Umsetzung der UN-BRK in Österreich 2023 durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Verein... in den Warenkorb legen

Unsere Rechtsordnung und Rechtsausübung bedarf der Kommunikation, setzt auf Kommunikation und braucht Kommunikation. Menschen mit originären Behinderungen in der Kommunikationsausübung sehen sich aber einer unüberblickbaren Anzahl verschiedenartiger sozialrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Leistungssysteme gegenüber. Trotzdem sich Österreich zur UN-Behindertenkonvention bekennt, werden Umsetzungen, die ein lineares und einfaches System für Menschen mit originären Behinderungen bewerkstelligen würden, nicht gemacht. Am Beispiel der Notwendigkeit der Kommunikation und der kompetenzrechtlich verschlungenen Leistungspfade soll diese Problemzone hier überblicksartig iSe Problembewusstseins aufgerissen werden.

  • Silbernagl, Rainer
  • Art 66 Staatsvertrag St. Germain
  • Unterstützende und assistierende Kommunikation
  • § 154a ASVG
  • § 36 TTHG
  • Art 26 GRCH
  • § 10 BBG
  • JMG 2024, 71
  • § 9 BBG
  • Art 6 Abs 1 Staatsvertrages von Wien
  • Recht auf Kommunikation
  • Art 7 B-VG
  • UN-Behindertenrechtskonvention
  • § 37 TTHG
  • § 7 TTHG
  • § 25 BBG
  • § 154 ASVG
  • Hilfsmittel und Heilbehelfe
  • Teilhabe

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