Ein Rechtsmittelgericht hat nationale Verfahrensgrundsätze unangewendet zu lassen, die verhindern, dass außerhalb der Grenzen des Berufungsantrages der rechtsmittelwerbenden Unternehmerin von Amts wegen ein Verstoß gegen Art 6...
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 71
- Entscheidungen des EuGH, 3581 Wörter
- Seiten 67 -71
- https://doi.org/10.47782/oeba202301006701
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Äquivalenzgrundsatz - Effektivitätsgrundsatz - Hypothekenvertrag - Missbräuchlichkeit der im Hypothekenvertrag enthaltenen Mindestzinssatzklausel - Nationale Vorschriften über das Berufungsverfahren - Zeitliche Begrenzung der Wirkungen der Nichtigerklärung einer missbräuchlichen Klausel - Erstattung - Befugnis des nationalen Berufungsgerichts zur Prüfung von Amts wegen;
Art 6 Abs 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass er der Anwendung von Grundsätzen des nationalen Gerichtsverfahrens entgegensteht, nach denen ein nationales Gericht, das mit einer Berufung gegen ein Urteil befasst ist, mit dem die Erstattung der vom Verbraucher aufgrund einer für missbräuchlich erklärten Klausel rechtsgrundlos gezahlten Beträge einer zeitlichen Begrenzung unterworfen wird, nicht von Amts wegen einen Verstoß gegen Art 6 Abs 1 der Richtlinie 93/13 aufgreifen und keine vollständige Erstattung dieser Beträge anordnen darf, sofern das Nichtvorgehen des betreffenden Verbrauchers gegen diese zeitliche Begrenzung nicht auf eine völlige Untätigkeit des Verbrauchers zurückgeführt werden kann.
- Lurger, Brigitta
- Korp, Maximilian
- oeba-Slg 2023/125
- EuGH, 17.05.2022, C-869/19, (Große Kammer), L/Unicaja Banco SA
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