Zum Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG bei „inversen“ Verbrauchergeschäften.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 71
- Rechtsprechung des OGH, 1614 Wörter
- Seiten 66 -67
- https://doi.org/10.47782/oeba202301006601
20,00 €
inkl MwSt
§§ 1, 3 KSchG; § 11 FAGG. Zwar sind die Regeln des I. Hauptstücks des KSchG auf die typische Fallkonstellation ausgerichtet, bei der der Unternehmer die Sach- oder Dienstleistung erbringt. Eine Einschränkung darauf lässt sich aber weder dem Gesetzeswortlaut entnehmen noch aus dem Ziel des Gesetzes ableiten, sodass auch ein „inverses“ Verbrauchergeschäft die Anwendbarkeit von § 3 KSchG nicht hindert.
§ 3 Abs 3 Z 1 KSchG schließt das Rücktrittsrecht aber aus, wenn der Verbraucher selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer zwecks Schließung dieses Vertrags angebahnt hat. Das ist der Fall, wenn der Verbraucher zur Anbahnung des konkreten Verbrauchergeschäfts aus eigenem Antrieb selbst aktiv geworden ist.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2023/2880
- OGH, 24.05.2022, 10 Ob 7/22k
Weitere Artikel aus diesem Heft