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Einleitung eines Mietzinsprüfungsverfahrens als Anzeige des Mangels iSd § 15a Abs 2 MRG
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 27
- Rechtsprechung, 597 Wörter
- Seiten 137-137
- https://doi.org/10.33196/wobl201405013701
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Eine Anzeige des Mangels iS des zweiten Satzes des § 15a Abs 2 MRG liegt auch darin, wenn der Mieter unter Bezugnahme auf diesen Mangel bei Gericht oder der Schlichtungsstelle ein Mietzinsprüfungsverfahren einleitet. Auf den Zeitpunkt, in dem aufgrund eines Sachverständigengutachtens der Mangel feststand, kommt es nicht an.
- OGH, 27.11.2013, 5 Ob 175/13s, Zurückweisung des Revisionsrekurses
- WOBL-Slg 2014/49
- Miet- und Wohnrecht
- BG Josefstadt, 10 Msch 41/10b
- § 15a MRG
- LGZ Wien, 38 R 44/13x