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wohnrechtliche blätter

Heft 5, Mai 2014, Band 27

Nutzwertfeststellungsverfahren

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Obwohl ein Nutzwertfestsetzungsverfahren eine Regelungsstreitigkeit ist, in der strenge Offizialmaxime herrscht, bedarf es zur Einleitung des Verfahrens eines Antrags auf Festsetzung der Nutzwerte. Ein solcher muss dahin präzisiert werden, dass hinreichend erkennbar ist, welche Entscheidung aus welchem Sachverhalt abgeleitet wird.

Ein Antrag auf Festsetzung der Nutzwerte wegen eines Verstoßes gegen zwingende Berechnungsgrundsätze gem § 9 Abs 2 Z 1 WEG 2002, ist von einem Antrag gem § 9 Abs 2 Z 2 WEG 2002 zu unterscheiden, der auf Festsetzung der Nutzwerte gerichtet ist, weil das der Ermittlung der Nutzwerte zu Grunde liegende Gutachten bei einem WE-Objekt um mehr als 3 % von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht.

  • OGH, 17.12.2013, 5 Ob 72/13v
  • WOBL-Slg 2014/53
  • § 9 WEG
  • LGZ Graz, 7 R 90/12z
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Graz-Ost, 211 Msch 8/10a

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