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Mietzinsminderung ohne Mangel?
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 27
- Aufsatz, 6262 Wörter
- Seiten 125-133
- https://doi.org/10.33196/wobl201405012501
30,00 €
inkl MwStDer OGH schreibt seine ständige Judikatur fort: Behebt der Mieter einen Mangel im Regelungsvakuum des MRG selbst, verliert er auch nach der Entscheidung 2 Ob 165/13y sein Mietzinsminderungsrecht (§ 1096 Abs 1 Satz 2 ABGB). Diese Auffassung ist einem Sperrfeuer an Kritik ausgesetzt. Der Autor zeigt im vorliegenden Beitrag, dass die Einwände gegen die ständige Rechtsprechung de lege lata nicht überzeugen und plädiert im Anschluss an das Höchstgericht für den Wegfall der Mietzinsminderung bei Selbstbehebung des Mangels durch den Mieter.
- Fidler, Philipp
- Mangelbeseitigung
- Investitionsersatz
- Graubereich
- Erhaltung
- Nacherfüllung
- § 923 ABGB
- Lücke
- § 8 MRG
- Mangelbehebung
- § 924 ABGB
- § 1096 ABGB
- Gewährleistungsrecht
- subjektive Äquivalenz
- § 7 ABGB
- § 14a WGG
- § 10 MRG
- § 3 MRG
- Boiler
- Leistungsstörungsrecht
- Miet- und Wohnrecht
- § 1168 ABGB
- § 1155 ABGB
- Mietzinsminderung
- Gebrauchsbeeinträchtigung
- Heiztherme
- Aufwandersatz
- § 502 ZPO
- WOBL 2014, 125
- Analogie
- Regelungsvakuum.
- § 922 ABGB
- Schlechterfüllung
- § 1097 ABGB