Mietzinsminderung endet auch mit Selbstbehebung durch den Mieter
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 3801 Wörter, Seiten 146-150
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Der Anspruch auf Zinsbefreiung bzw Zinsminderung gem § 1096 ABGB besteht ab Beginn der Unbrauchbarkeit bzw Gebrauchsbeeinträchtigung des Bestandobjekts (bzw der Anzeige gegenüber dem Vermieter) nur bis zu deren Behebung. Eine Behebung durch den Bestandnehmer ändert an dieser Rechtsfolge nichts.
- Riss, Olaf
- OGH, 14.11.2013, 2 Ob 165/13y, Zurückweisung der Revision
- BG Innere Stadt Wien, 42 C 388/11p, siehe dazu den Besprechungsaufsatz von Fidler in diesem Heft der wobl 2014, 125.
- WOBL-Slg 2014/56
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 39 R 345/12t
- § 1096 Abs 1 Z 2 ABGB