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Heft 9, September 2023, Band 71
Einreden des Hauptschuldners im Regress des Bürgen
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 71
- Abhandlung, 6601 Wörter
- Seiten 643-649
- https://doi.org/10.47782/oeba202309064301
20,00 €
inkl MwStHat der Bürge an den Gläubiger geleistet, steht ihm grundsätzlich ein Regressanspruch gegen den Hauptschuldner zu. Ist aber das Valutaverhältnis mit Einreden belastet, wird der Hauptschuldner versuchen, den Anspruch mit diesen Einreden abzuwehren. Ob und unter welchen Voraussetzungen ihm dies gelingen wird, soll dieser Beitrag untersuchen.
- Ranftl, Sabine
- Rechtsmissbrauch
- JEL-Classification: K 1
- Regress
- OEBA 2023, 643
- Gestaltungsrechte
- Einreden
- Gewährleistung für Forderungsmängel
- perpetuierte Einrede
- Bürgschaft
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