


Einreden des Hauptschuldners im Regress des Bürgen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 71
- Inhalt:
- Abhandlung
- Umfang:
- 6601 Wörter, Seiten 643-649
20,00 €
inkl MwSt




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Hat der Bürge an den Gläubiger geleistet, steht ihm grundsätzlich ein Regressanspruch gegen den Hauptschuldner zu. Ist aber das Valutaverhältnis mit Einreden belastet, wird der Hauptschuldner versuchen, den Anspruch mit diesen Einreden abzuwehren. Ob und unter welchen Voraussetzungen ihm dies gelingen wird, soll dieser Beitrag untersuchen.
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- Ranftl, Sabine
-
- Rechtsmissbrauch
- JEL-Classification: K 1
- Regress
- OEBA 2023, 643
- Gestaltungsrechte
- Einreden
- Gewährleistung für Forderungsmängel
- perpetuierte Einrede
- Bürgschaft
Hat der Bürge an den Gläubiger geleistet, steht ihm grundsätzlich ein Regressanspruch gegen den Hauptschuldner zu. Ist aber das Valutaverhältnis mit Einreden belastet, wird der Hauptschuldner versuchen, den Anspruch mit diesen Einreden abzuwehren. Ob und unter welchen Voraussetzungen ihm dies gelingen wird, soll dieser Beitrag untersuchen.
- Ranftl, Sabine
- Rechtsmissbrauch
- JEL-Classification: K 1
- Regress
- OEBA 2023, 643
- Gestaltungsrechte
- Einreden
- Gewährleistung für Forderungsmängel
- perpetuierte Einrede
- Bürgschaft