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Jergitsch, Friedrich/​Jöllinger, Christian

Zustimmungs- und Anzeigeerfordernisse im neuen Pfandbriefrecht

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Der Wortlaut, die Zielsetzung, die Systematik sowie die Entstehungsgeschichte des neuen PfandBG sprechen dafür, das Zustimmungserfordernis des § 10 Abs 2 PfandBG ausschließlich auf Kreditnehmer, nicht aber auf Interzedenten zu beziehen. Dagegen besteht die Anzeigepflicht des § 25 Abs 2 PfandBG grundsätzlich gegenüber jedem, der für einen Vermögenswert, der als Deckungswert genutzt werden soll, haftet, es sei denn, diese Haftung wurde offensichtlich ohne Bedachtnahme auf eine mögliche Aufrechnungslage begründet.

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  • Pfandbrief
  • JEL-Classification: K 12, K 15, K 20, K 22
  • Deckungswert
  • Aufrechnungsausschluss
  • OEBA 2023, 625
  • Zustimmungserfordernis
  • Schuldnerschutz

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