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Entsprechung des baupolizeilichen Auftrags ist keine Sachverhaltsänderung

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Bei einem baupolizeilichen Auftrag nach § 41 Abs 3 Stmk BauG hat das VwG Sachverhaltsänderungen gegenüber der Erlassung eines baubehördlichen Auftrages erster Instanz grundsätzlich zu berücksichtigen. Lediglich in der Herstellung eines Zustandes, der dem erlassenen baupolizeilichen Auftrag entspricht (durch den Bescheidadressaten oder im Wege der Vollstreckung), ist keine vom VwG zu beachtende Änderung des maßgebenden Sachverhaltes zu erblicken.

  • Öffentliches Recht
  • § 41 Abs 3 Stmk BauG
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • VwGH, 04.07.2019, Ra 2017/06/0116
  • JBL 2019, 806
  • Arbeitsrecht

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