Erhöhung kommunaler Parkgebühren für Bewohnerparkplätze aus klimapolitischen Gründen zulässig
- Originalsprache: Deutsch
- NRBand 3
- Judikatur, 2283 Wörter
- Seiten 70 -74
- https://doi.org/10.33196/nr202301007001
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Der Gebührengesetzgeber darf bei der Bemessung der Bewohnerparkgebühr auch Lenkungsziele verfolgen. Zulässige Lenkungszwecke sind die Erreichung des staatlichen Klimaschutzziels des Art 20a Grundgesetz (GG) und der Schutz von Grundrechten vor den Gefahren des Klimawandels durch eine Reduktion des Kfz-Verkehrs und die Verringerung des hierdurch bedingten CO2-Ausstoßes.
Die Staffelung der Bewohnerparkgebühr nach der Größe des Fahrzeugs und damit nach der in Anspruch genommenen Parkfläche ist nicht zu beanstanden.
Für die Beurteilung der Frage, ob das Äquivalenzprinzip als gebührenrechtliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (Art 20 Abs 3 GG) verletzt ist, kommt es nicht darauf an, ob und mit welcher Steigerungsrate eine Gebühr im Vergleich zur Vorgängerregelung erhöht wurde.
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Mit Urteil vom 13. Juli 2022 erklärt der VGH Baden-Württemberg eine klimapolitisch motivierte Erhöhung von Bewohnerparkgebühren für zulässig. Die Entscheidung enthält grundlegende Aussagen zur Zulässigkeit kommunaler Klimaschutzmaßnahmen.
- Schäufler, Sabine
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2022, 2 S 808/22
- § 1 ParkgebVO
- Parkraumbewirtschaftung
- NR 2023, 70
- § 6a Abs 5a StVG
- Äquivalenzgrundsatz
- Art 20a GG
- Nachhaltigkeitsrecht
- kommunale Klimaschutzmaßnahme
- Art 20 Abs 3 GG
- Verhaltenssteuerung
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