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Tropper, Johannes/​Wagner, Kilian

Rockhopper v. Italy – Investitionsschutz vor Klimaschutz im Energiecharta-Vertrag?

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Ein gesetzliches Verbot der Erdöl- und Gasförderung und die darauf basierende Abweisung eines Antrags auf eine Förderkonzession kann gemäß dem Vertrag über die Energiecharta als direkte Enteignung klassifiziert werden, sofern das Unternehmen nach innerstaatlichem Recht bereits einen Anspruch auf Erteilung der Förderkonzession erworben hat.

Abstract

Das vom italienischen Parlament beschlossene Verbot der Erdöl- und Gasförderung in Küstennähe und die darauf basierende Abweisung des Antrags des britischen Unternehmens Rockhopper auf eine Förderkonzession stellen nach dem Vertrag über die Energiecharta eine direkte Enteignung dar. Das Unternehmen hatte bereits die nötigen umweltrechtlichen und technischen Genehmigungen erhalten und nach italienischem Recht einen Anspruch auf Erteilung der Förderkonzession erworben. Der klagenden Partei wurde Schadenersatz in der Höhe des Marktwertes des Öl- und Gasfeldes zum Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs zugesprochen.

  • Tropper, Johannes
  • Wagner, Kilian
  • Art 47 Abs 3 Energy Charter Treaty (ECT)
  • Erdgas
  • Art 10 Abs 1 Energy Charter Treaty (ECT)
  • Vertrag über die Energiecharta
  • Vorsorgeprinzip
  • Art 13 Energy Charter Treaty (ECT)
  • Investitionsschutz
  • Enteignung
  • Erdöl
  • Nachhaltigkeitsrecht
  • ECT
  • NR 2023, 74
  • Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Förderkonzession
  • Arbitral Tribunal established pursuant to Article 37(2)(a) ICSID Convention and Article 26(4)(a)(i) ECT, 23.08.2022, ICSID Case No. ARB/17/14, Rockhopper Italia S.p.A., Rockhopper Mediterranean Ltd, and Rockhopper Exploration Plc v Italian Republic, Award
  • Klimaschutz

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