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Thiele, Clemens

EuGH: Stärkung für selektive Verkaufssysteme beim Internetvertrieb

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Ein Verkauf von Luxuswaren über Drittplattformen (wie eBay oder Amazon), die für die Verbraucher erkennbar in Erscheinung treten, birgt für Luxus- oder Prestigewaren, die über ein selektives Vertriebsnetz gehandelt werden, die Gefahr, dass sich die Präsentation der Waren im Internet verschlechtert.

Das vertragliche Verbot des Online-Vertriebs auf solchen Drittplattformen für Vertragshändler eines selektiven Vertriebssystems ist zur Aufrechterhaltung des Luxusimages der Prestigeware erforderlich und verstößt nicht gegen Art 101 AEUV.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • Selektiver Vertrieb von Luxuskosmetika
  • Verbot an Einzelhändler über offene Internetplattformen zu verkaufen
  • Art 4 lit b und c VO (EU) 330/2010
  • § 1a UWG
  • Angemessenheitsgrenze
  • Querlieferung
  • EuGH, 06.12.2017, C-230/16, Coty Germany
  • Kartellrecht
  • ZIIR 2018, 77
  • Medienrecht
  • Vertragsklausel
  • Lückenlosigkeit des Systems
  • § 1 UWG
  • Zulässigkeit
  • Art 101 AEUV
  • marktbeherrschende Stellung

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