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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Feststellungsinteresse bei Geltendmachung eines Konvertierungsschadens

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§§ 1295, 1296, 1489 ABGB; §§ 226, 228 ZPO. Auch in Anlegerfällen kommt ein Feststellungsbegehren dann nicht in Betracht, wenn bereits ein Begehren auf Geldersatz oder auf „Naturalrestitution“ möglich ist. Auch bei Geltendmachung des Konvertierungsschadens ist grundsätzlich eine auf Naturalrestitution gerichtete Leistungsklage auf Rückkonvertierung und pflichtgemäße Weiterführung des Kreditkontos zu erheben, und zwar gerade dann, wenn der rechnerische Schaden noch nicht feststeht und ein reines Zahlungsbegehren daher nicht beziffert werden kann.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 28.01.2020, 4 Ob 1/20f
  • oeba-Slg 2020/2711

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