


Klauselentscheidung zu (unzulässigen) Tatsachenbestätigungen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 68
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1740 Wörter, Seiten 894-895
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 6, 25c, 28, 29 KSchG. Klauselentscheidung zu (unzulässigen) Tatsachenbestätigungen.
Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass der Gläubiger die wirtschaftliche Notlage des Hauptschuldners kannte oder kennen musste, trifft den Interzedenten, wenn er sich darauf beruft, dass der Gläubiger seine dbzgl Hinweisobliegenheit verletzt habe. Gelingt dieser Beweis, trifft den Kreditgeber die volle Behauptungs- und Beweislast dafür, dass er seiner sich aus § 25c KSchG ergebenden Aufklärungsobliegenheit gänzlich nachgekommen ist.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- OGH, 28.04.2020, 1 Ob 57/20v
- oeba-Slg 2020/2713
§§ 6, 25c, 28, 29 KSchG. Klauselentscheidung zu (unzulässigen) Tatsachenbestätigungen.
Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass der Gläubiger die wirtschaftliche Notlage des Hauptschuldners kannte oder kennen musste, trifft den Interzedenten, wenn er sich darauf beruft, dass der Gläubiger seine dbzgl Hinweisobliegenheit verletzt habe. Gelingt dieser Beweis, trifft den Kreditgeber die volle Behauptungs- und Beweislast dafür, dass er seiner sich aus § 25c KSchG ergebenden Aufklärungsobliegenheit gänzlich nachgekommen ist.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 28.04.2020, 1 Ob 57/20v
- oeba-Slg 2020/2713