


Folgen einer unbeachteten Streitverkündung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZRBBand 2014
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 581 Wörter, Seiten 84-84
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Aus der Bindungswirkung des Vorprozesses des zahlenden Gesamtschuldners für den trotz Streitverkündung nicht beigetretenen anderen Gesamtschuldner ist ein Anspruch nach § 1037 ABGB auf Ersatz auch der Kosten des Vorprozesses abzuleiten.
-
- § 21 ZPO
- § 19 IA ZPO
- § 896 ABGB
- Schulterschluss
- § 17 A ZPO
- Prozesskosten
- OGH, 19.09.2013, 1 Ob 134/13g
- ZRB 2014, 84
- Baurecht
- § 20 I ZPO
- Streitverkündung
- § 1037 ABGB
Aus der Bindungswirkung des Vorprozesses des zahlenden Gesamtschuldners für den trotz Streitverkündung nicht beigetretenen anderen Gesamtschuldner ist ein Anspruch nach § 1037 ABGB auf Ersatz auch der Kosten des Vorprozesses abzuleiten.
- § 21 ZPO
- § 19 IA ZPO
- § 896 ABGB
- Schulterschluss
- § 17 A ZPO
- Prozesskosten
- OGH, 19.09.2013, 1 Ob 134/13g
- ZRB 2014, 84
- Baurecht
- § 20 I ZPO
- Streitverkündung
- § 1037 ABGB