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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 3, Juli 2021, Band 20

Formpflicht bei der Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen, insbesondere bei der Ausübung gesellschaftsvertraglicher Aufgriffsrechte

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Die Notariatsaktpflicht bei der Abtretung von Geschäftsanteilen

gilt sowohl für das Verpflichtungs-, als auch für das Verfügungsgeschäft;

gilt auch für Vorverträge;

kann durch den Gesellschaftsvertrag nicht abbedungen werden.

Ein gesellschaftsvertraglich angeordneter ipso-iure-Übergang eines Gesellschaftsanteiles ist unzulässig.

Eine rückwirkende Sanierung auf den Zeitpunkt einer nicht formwirksamen Erklärung ist nicht möglich.

Ob die Notwendigkeit eines Angebots mittels Notariatsaktes entfallen kann, wenn sich die Voraussetzungen für das Angriffsrecht in einer jeden Zweifel ausschließenden Deutlichkeit bereits aus dem Gesellschaftsvertag ergeben, bleibt offen.

  • Abtretung
  • Aufgriffsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • OGH, 25.11.2020, 6 Ob 198/20s
  • Notariatsaktpflicht
  • GES 2021, 133
  • § 76 Abs 2 GmbHG
  • Gesellschaftsanteil

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