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Haftung eines Geschäftsführers, der leichtsinnig Opfer einer Straftat wurde

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 20
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
255 Wörter, Seiten 129-129

9,80 €

inkl MwSt

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Ein Geschäftsführer haftet der Gesellschaft bereits bei leichtem Verschulden.

Dies ist der Fall, wenn er sorgfaltswidrig Warnungen nicht beachtet und der Geschäftsführer (bzw. die Gesellschaft) in der Folge Opfer einer Straftat wird.

  • § 25 GmbHG
  • GES 2021, 129
  • Gesellschaftsrecht
  • OGH, 25.11.2020, 6 Ob 218/20g
  • Geschäftsführerhaftung
  • leichte Fahrlässigkeit

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