Zum Hauptinhalt springen

Haftung eines Geschäftsführers, der leichtsinnig Opfer einer Straftat wurde

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ein Geschäftsführer haftet der Gesellschaft bereits bei leichtem Verschulden.

Dies ist der Fall, wenn er sorgfaltswidrig Warnungen nicht beachtet und der Geschäftsführer (bzw. die Gesellschaft) in der Folge Opfer einer Straftat wird.

  • § 25 GmbHG
  • GES 2021, 129
  • Gesellschaftsrecht
  • OGH, 25.11.2020, 6 Ob 218/20g
  • Geschäftsführerhaftung
  • leichte Fahrlässigkeit

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!