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Genehmigungspflicht für Geschäfte zwischen Privatstiftung und Stiftungsvorstand

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Folgende Geschäfte der Privatstiftung mit einem Mitglied des Stiftungsvorstandes bedürfen der Genehmigung aller übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Gerichts:

Insichgeschäfte des Vorstandsmitglieds

Geschäfte mit dem Vorstandsmitglied, bei denen die Privatstiftung durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten wird

Geschäfte zwischen der Privatstiftung und einer Gesellschaft, bei der das Vorstandsmitglied Alleingesellschafter und Geschäftsführer ist

Geschäftsabschlüsse, die dem Vorstandsmitglied zumindest wirtschaftlich zugute kommen

bei Interessenkollisionen

  • Interessenkollision
  • Gesellschaftsrecht
  • Stiftungsvorstand
  • § 17 Abs 5 PSG
  • OGH, 25.11.2020, 6 Ob 151/20d
  • Genehmigung
  • GES 2021, 136
  • Insichgeschäfte

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