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Keine Formpflicht für Nebenabreden zum Abtretungsvertrag

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Reine Nebenabreden zum Abtretungsvertrag über einen Gesellschaftsanteil, z.B. über einen zusätzlichen weiteren Kaufpreis, sind nicht notariatsaktpflichtig.

  • Geschäftsanteil
  • Übertragung
  • Nebenabreden
  • Gesellschaftsrecht
  • Notariatsaktpflicht
  • § 76 Abs 2 GmbHG
  • OGH, 17.12.2020, 6 Ob 186/20a
  • GES 2021, 135

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