Keine Formpflicht für Nebenabreden zum Abtretungsvertrag
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 20
- Judikatur, 261 Wörter
- Seiten 135 -135
- https://doi.org/10.33196/ges202103013501
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Reine Nebenabreden zum Abtretungsvertrag über einen Gesellschaftsanteil, z.B. über einen zusätzlichen weiteren Kaufpreis, sind nicht notariatsaktpflichtig.
- Geschäftsanteil
- Übertragung
- Nebenabreden
- Gesellschaftsrecht
- Notariatsaktpflicht
- § 76 Abs 2 GmbHG
- OGH, 17.12.2020, 6 Ob 186/20a
- GES 2021, 135
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