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Wurm, Gustav

Fremdfinanzierte Einlagenrückzahlung bei Kapitalgesellschaften

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Mangels betrieblicher Veranlassung stellen Zinsaufwendungen in Zusammenhang mit fremd-finanzierten Einlagenrückzahlungen – im Unterschied zu fremdfinanzierten offenen Ausschüttungen – keine Betriebsausgaben dar und sind folglich steuerlich nicht abzugsfähig.

  • Wurm, Gustav
  • GES 2016, 369
  • Einlagenrückzahlung
  • Betriebsausgaben
  • Gesellschaftsrecht
  • VwGH, 01.06.2016, 2013/13/0058
  • Fremdfinanzierungs-zinsen
  • § 4 Abs 12 EStG

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