Missbrauch und wirtschaftliche Betrachtungsweise im Zusammenhang mit der gesellschaftsteuerlichen Beurteilung von Großmutterzuschüssen
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2016
- Angrenzendes Steuerrecht, 5367 Wörter
- Seiten 376 -385
- https://doi.org/10.33196/ges201607037601
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Nach der Rechtsprechung des EuGH und des VwGH ist anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen, allein auf die Herkunft des Zuschusses abstellenden Betrachtungsweise zu beurteilen, wem die Zahlung von – der Gesellschaftsteuer unterliegenden – Zuschüssen tatsächlich zuzurechnen ist.
Die Gesellschaftsteuerpflicht setzt nicht voraus, dass im Zeitpunkt der tatsächlichen Erbringung der Leistung ein Gesellschaftsverhältnis vorliegt.
Auch wenn das Entgelt für einen Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich nicht als Leistung an die Kapitalgesellschaft angesehen werden kann, so ist auf Grund der hier gegebenen Besonderheit in wirtschaftlicher Betrachtung doch von Leistungen des Erwerbers an die Kapitalgesellschaft im Hinblick auf ihre unmittelbar folgende Gesellschafterstellung auszugehen.
- Bergmann , Sebastian
- BFG, 01.08.2016, RV/7101852/2010 (bislang unveröffentlicht)RV/7101837/2010 (bislang unveröffentlicht)
- § 2 Z 4 KVG aF
- wirtschaftliche Zurechnung
- GES 2016, 376
- Großmutterzuschuss
- Gesellschaftsrecht
- § 22 BAO
- § 21 BAO
- Missbrauch
- Gesellschaftsteuer
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