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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 7, Oktober 2016, Band 2016
Verschmelzung des Gruppenträgers auf eine gruppenfremde Gesellschaft führt zur Beendigung der Unternehmensgruppe!
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2016
- Angrenzendes Steuerrecht, 1081 Wörter
- Seiten 374-375
- https://doi.org/10.33196/ges201607037401
9,80 €
inkl MwStDer Untergang des Gruppenträgers durch Verschmelzung (hier: mit einer gruppenfremden Gesellschaft) bedeutet dessen „Ausscheiden“ im Sinne des § 9 Abs 9 zweiter Teilstrich KStG. § 9 Abs 5 letzter Satz KStG ist auch für Gesamtrechtsnachfolgen innerhalb der Gruppe von normativer Bedeutung. Greift diese Vorschrift – wie im vorliegenden Fall – nicht ein, so beendet ein den Gruppenträger betreffender Vorgang dieser Art daher die Unternehmensgruppe.
- Pinetz, Erik
- GES 2016, 374
- Verschmelzung
- Gruppenbesteuerung
- § 9 KStG
- Gesellschaftsrecht
- Beendigung
- VwGH, 28.06.2016, 2013/13/0066
- Gruppenträger
- UFS, 25.04.2013, RV/0088-W/12
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