Zum Hauptinhalt springen
Pinetz, Erik

Verschmelzung des Gruppenträgers auf eine gruppenfremde Gesellschaft führt zur Beendigung der Unternehmensgruppe!

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Der Untergang des Gruppenträgers durch Verschmelzung (hier: mit einer gruppenfremden Gesellschaft) bedeutet dessen „Ausscheiden“ im Sinne des § 9 Abs 9 zweiter Teilstrich KStG. § 9 Abs 5 letzter Satz KStG ist auch für Gesamtrechtsnachfolgen innerhalb der Gruppe von normativer Bedeutung. Greift diese Vorschrift – wie im vorliegenden Fall – nicht ein, so beendet ein den Gruppenträger betreffender Vorgang dieser Art daher die Unternehmensgruppe.

  • Pinetz, Erik
  • GES 2016, 374
  • Verschmelzung
  • Gruppenbesteuerung
  • § 9 KStG
  • Gesellschaftsrecht
  • Beendigung
  • VwGH, 28.06.2016, 2013/13/0066
  • Gruppenträger
  • UFS, 25.04.2013, RV/0088-W/12

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!