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Gangl, Barbara/​Pinetz, Erik

Gebührenpflicht beim Übergang von Mietverträgen im Rahmen des § 38 UGB

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Vereinbarungen zwischen „altem“ Bestandnehmer, „neuem“ Bestandnehmer und Bestandgeber, die neben der Beurkundung des ex lege Überganges des Bestandverhältnisses nach § 38 UGB auch rechtsgeschäftliche Absprachen zwischen den Vertragspartnern über das übergehende Bestandverhältnis enthalten (hier: Änderung des ursprünglichen Bestandvertrages durch Verpflichtung des „neuen“ Bestandnehmers eine höhere Kaution zu leisten) unterliegen der Bestandvertragsgebühr. Mangels Parteienidentität ist hierfür die Begünstigung des § 21 GebG nicht anwendbar und beschränkt sich die Gebührenpflicht nicht bloß auf Fälle mit einer Erhöhung der Gegenleistung.

  • Gangl, Barbara
  • Pinetz, Erik
  • § 38 UGB
  • § 33 TP 5 GebG
  • Gesellschaftsrecht
  • Bestandvertragsgebühren
  • Legalzession
  • GES 2020, 42
  • BFG, 29.08.2019, RV/7105483/2016

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