Gebührenpflicht beim Übergang von Mietverträgen im Rahmen des § 38 UGB
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 19
- Angrenzendes Steuerrecht, 2270 Wörter
- Seiten 42 -45
- https://doi.org/10.33196/ges202001004201
9,80 €
inkl MwSt
Vereinbarungen zwischen „altem“ Bestandnehmer, „neuem“ Bestandnehmer und Bestandgeber, die neben der Beurkundung des ex lege Überganges des Bestandverhältnisses nach § 38 UGB auch rechtsgeschäftliche Absprachen zwischen den Vertragspartnern über das übergehende Bestandverhältnis enthalten (hier: Änderung des ursprünglichen Bestandvertrages durch Verpflichtung des „neuen“ Bestandnehmers eine höhere Kaution zu leisten) unterliegen der Bestandvertragsgebühr. Mangels Parteienidentität ist hierfür die Begünstigung des § 21 GebG nicht anwendbar und beschränkt sich die Gebührenpflicht nicht bloß auf Fälle mit einer Erhöhung der Gegenleistung.
- Gangl, Barbara
- Pinetz, Erik
- § 38 UGB
- § 33 TP 5 GebG
- Gesellschaftsrecht
- Bestandvertragsgebühren
- Legalzession
- GES 2020, 42
- BFG, 29.08.2019, RV/7105483/2016
Weitere Artikel aus diesem Heft