Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Vertretung der GmbH durch Notgeschäftsführer, Kollisions­kurator und/oder Gesellschafterminderheit

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 19
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1317 Wörter, Seiten 29-30

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Vertretung der GmbH durch Notgeschäftsführer, Kollisions­kurator und/oder Gesellschafterminderheit in den Warenkorb legen

Bei Handlungsunfähigkeit der Geschäftsführer kann sowohl ein Notgeschäftsführer als auch ein Kollisionskurator bestellt werden.

Ein Kollisionskurator kommt insbesondere in Betracht, wenn keine weiteren dringenden Vertretungshandlungen als jene einer konkreten Prozessführung anstehen.

Auch bei der Klagsführung durch einen Kollisionskurator ist zu prüfen, ob allenfalls erforderliche Gesellschafterbeschlüsse vorliegen.

Mit der in § 48 GmbHG eröffneten Klagsführung durch eine Gesellschafterminderheit wird die Klagemöglichkeit der Gesellschaft nicht verdrängt.

  • Gesellschafterbeschluss
  • OGH, 24.10.2019, 6 Ob 71/19p
  • Minderheitenklage
  • Notgeschäftsführer
  • Gesellschaftsrecht
  • Kollisionskurator
  • § 15a GmbHG
  • GES 2020, 29
  • § 48 GmbHG
  • § 271 ABGB
  • § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice