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Gerichtliche Bestellung von Liquidatoren bei Personengesellschaften

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Wer vom Gericht als Liquidator zu bestellen ist, ist eine Ermessensfrage.

Ein Recht, vom Gericht selbst als Liquidator bestellt zu werden, haben auch die Gesellschafter nicht.

Im Falle von Streitigkeiten unter den Gesellschaftern wird immer ein Liquidator vorzuziehen sein, der den einander bekämpfenden Gesellschaftsgruppen fernsteht.

  • Personengesellschaft
  • GES 2018, 81
  • Gesellschaftsrecht
  • Liquidator
  • § 146 Abs 2 UGB
  • Gesellschafterstreit
  • OGH, 17.01.2018, 6 Ob 214/17i

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