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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Niederlassungsfreiheit: Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes ohne gleichzeitige Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes zulässig
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 17
- Judikatur, 2096 Wörter
- Seiten 67-70
- https://doi.org/10.33196/ges201802006701
9,80 €
inkl MwStAuch eine Gesellschaft, die ihren statutarischen Sitz ohne gleichzeitige Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes in einen anderen Mitgliedstaats verlegt, genießt die Niederlassungsfreiheit.
Der Wegzugstaat kann den Wegzug nicht von der Auflösung der Gesellschaft abhängig machen.
- Art 54 AEUV
- GES 2018, 67
- Polbud
- Art 49 AEUV
- Niederlassungsfreiheit
- Sitzverlegung
- Gesellschaftsrecht
- Verwaltungssitz
- EuGH, 25.10.2017, C-106/16, (Polbud)
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