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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 2, März 2018, Band 17

Niederlassungsfreiheit: Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes ohne gleichzeitige Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes zulässig

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Auch eine Gesellschaft, die ihren statutarischen Sitz ohne gleichzeitige Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes in einen anderen Mitgliedstaats verlegt, genießt die Niederlassungsfreiheit.

Der Wegzugstaat kann den Wegzug nicht von der Auflösung der Gesellschaft abhängig machen.

  • Art 54 AEUV
  • GES 2018, 67
  • Polbud
  • Art 49 AEUV
  • Niederlassungsfreiheit
  • Sitzverlegung
  • Gesellschaftsrecht
  • Verwaltungssitz
  • EuGH, 25.10.2017, C-106/16, (Polbud)

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