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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Gewinnansprüche bei der GmbH: Verjährung, Stellung des Treugebers
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 18
- Judikatur, 2031 Wörter
- Seiten 371-374
- https://doi.org/10.33196/ges201907037101
9,80 €
inkl MwStEin Treugeber eines Gesellschafters hat gegenüber der GmbH aus eigenem Recht keinen Anspruch auf Auszahlung des auf den für ihn treuhändig gehaltenen Geschäftsanteils entfallenden Gewinns.
Bereits entstandene oder auch künftig erst entstehende Gewinnansprüche des Treuhänders können jedoch an den Treugeber abgetreten werden.
Eine solche Abtretung ist im Treuhandvertrag jedoch nicht automatisch enthalten.
Gewinnansprüche eines GmbH-Gesellschafters verjähren in 30 Jahren. Grund dafür ist, dass Gewinnansprüche bei der GmbH nicht automatisch entstehen, sondern erst mit Gesellschafterbeschluss (jedenfalls Feststellungsbeschluss erforderlich; allenfalls auch Gewinnverwendungsbeschluss).
- § 1003 ABGB
- GES 2019, 371
- Gewinnanspruch
- § 1478 ABGB
- § 1002 ABGB
- § 82 GmbHG
- Gesellschaftsrecht
- § 1004 ABGB
- OGH, 21.03.2019, 6 Ob 216/18k
- Verjährung Treuhandschaft